Ausfuhrkennzeichen Versicherung

  • Versicherungsdauer 9 bis 180 Tage, gültig für alle Fahrzeugarten
  • inkl. grüne Versicherungskarte (internationale Versicherungskarte)
  • ausschließlich Postversand

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Ausfuhrkennzeichen-Versicherung – günstig und blitzschnell per Post

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Anwendungsbereiche des Ausfuhrkennzeichens

Das Ausfuhrkennzeichen ist das einzig offizielle Nummernschild für den Export von Fahrzeugen aus der Bundesrepublik Deutschland. Es verfügt über ein variables Ablaufdatum, das sich auf die Ausfuhrkennzeichen Versicherung bezieht.

Das wohl auffälligste Merkmal des Ausfuhrkennzeichens ist der knallrote Rand, in dem sich besagtes Ablaufdatum befindet. Außerdem weist das Kurzzeitkennzeichen als letzte Kennziffer einen Buchstaben auf, der zufällig vergeben wird.

Zulassung der Ausfuhrkennzeichen?

Die Zulassung des Ausfuhrkennzeichens funktioniert wie eine gewöhnliche Zulassung in Deutschland auch. Das heißt, es werden Fahrzeugschein sowie TÜV-Berichte gefordert. Selbstverständlich muss sich auch derjenige ausweisen können, der die Zulassung durchführt.

Eher außergewöhnlich ist die sogenannte Vorführpflicht. Das heißt, der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde kann eine spontane Kontrolle des Fahrzeugs durchführen (lassen). Dabei wird überprüft, ob die Papiere mit dem Auto übereinstimmen und ob die Fahrgestellnummern identisch sind.

Eine weitere Besonderheit bei der Zulassung von Ausfuhrkennzeichen ist die Austragung aus dem zentralen Verkehrsregister. Die Spuren des Kfz werden quasi gelöscht. Wird das Fahrzeug eines Tages wieder importiert, muss seine Verkehrstauglichkeit zuerst wieder durch ein großes Gutachten überprüft werden. Das Ausfuhrkennzeichen eignet sich damit also nicht als Möglichkeit einer kurzen Zulassung.

Das erhalten Sie mit der Ausfuhrkennzeichen Versicherung

Die Ausfuhrkennzeichen Versicherung wird aktuell nicht mit dem eVB-System betrieben. Das heißt, Sie erhalten bei der Bestellung (postalisch) sogenannte Doppelkarten sowie eine grüne Versicherungskarte (IVK). Diese Dokumente können bei der Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

Wofür kann ich das Ausfuhrkennzeichen nutzen?

Das Ausfuhrkennzeichen wird genutzt, um Fahrzeuge aus Deutschland ins Ausland zu bringen. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen muss es von anderen Ländern anerkannt werden. Das Ausfuhrkennzeichen kann – eine entsprechende Versicherung vorausgesetzt – für bis zu zwölf Monate genutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für den Nutzungszeitraum Kfz-Steuer entrichtet werden muss.

Ähnlich wie beim Kurzzeitkennzeichen, befindet sich das Ablaufdatum der Nummernschilder in einem roten Balken an der rechten Seite. An oberster Stelle steht der Tag, darunter folgen Monat und Jahr.

Achtung: Teil- oder Vollkasko-Versicherungen können für das Ausfuhrkennzeichen nicht geboten werden. Es handelt sich ausschließlich um eine Haftpflichtversicherung.

Was benötige ich für die Zulassung?

Für die Zulassung des Ausfuhrkennzeichens sind mehrere Dokumente erforderlich. Zum einen müssen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorliegen. Zum anderen muss das Fahrzeug bereits abgemeldet worden sein oder im Zuge der Zulassung abgemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass außerdem – besonders bei neuen Fahrzeugen – eine Vorführpflicht bestehen kann. Hierbei wird überprüft, ob die Zulassungsunterlagen mit der Fahrgestellnummer übereinstimmen und ob das Fahrzeug eventuell als gestohlen gemeldet worden ist.

Der Antragsteller muss außerdem seinen Personalausweis (alternativ Reisepass, für Unternehmen genügt der Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug) sowie eine gültige Ausfuhrkennzeichen-Versicherung vorweisen. Diese besteht aus zwei beziehungsweise drei gelben Doppelkarten und einer grünen Versicherungskarte. Die Laufzeit dieser Versicherung bestimmt den Nutzungszeitraum. Außerdem muss das Fahrzeug einen gültigen TÜV haben.

Zusätzlich muss der Antragsteller über ein Konto in Deutschland verfügen, um eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zu geben. Besteht ein solches Konto nicht, muss im Vorfeld eine Steuererklärung beim Finanzamt angefordert werden. Mit dieser Erklärung kann dann eine Bank aufgesucht werden, bei der man die zu zahlende Kfz-Steuer entrichten kann.

Hinweis: Besonders in nichteuropäischen Staaten kann es von Vorteil sein, einen internationalen Fahrzeugschein zu beantragen. Dieser enthält die nötigen Angaben in verschiedenen Sprachen und erspart viel Zeit bei etwaigen Verkehrskontrollen.

Was muss ich bei Kfz-Steuer und Mehrwertsteuer wissen?

Die Kfz-Steuer für das Ausfuhrkennzeichen wird für jeden angefangenen Monat erhoben. Wird das Ausfuhrkennzeichen also für 9 Tage genutzt, sind die Kfz-Steuern für einen ganzen Monat zu bezahlen.

Sollte der Export in ein Land außerhalb der Europäischen Union / der Europäischen Gemeinschaft gehen, kann die Mehrwertsteuer im Anschluss erstattet werden. Dafür müssen jedoch Nachweise erbracht werden.

  • Der Händler, bei dem der Kauf erfolgte, hat die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen
  • Die Ausfuhr erfolgt über einen Spediteur
  • Der Käufer hat seinen Wohnsitz außerhalb des Europäischen Gemeinschaftsraums
  • Die Ausfuhrerklärung wurde an der Grenze der EU nochmals gestempelt

Sind diese Punkte erfüllt, kann die Ausfuhrerklärung im Original mit allen Stempeln an den Verkäufer gesendet werden. Dieser erstattet daraufhin die Mehrwertsteuer.

Wie erhalte ich die Ausfuhrkennzeichen Versicherung?

Leider gibt es bei Ausfuhrkennzeichen keine Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung. Deshalb versenden wir die benötigten Doppelkarten sowie die grüne Karte mit der Post. Diese wird bei uns mehrmals täglich abgeholt, sodass die erforderlichen Unterlagen oftmals schon am darauffolgenden Tag ankommen. Neben dem Standardversand bieten wir die Eilzustellung an, bei der die Dokumente dann garantiert zum benötigten Zeitpunkt ankommen.

* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungsteuer.

Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.