Die Rückgabe / Stornierung Ihrer Versicherung

Die Rückgabe / Stornierung Ihrer Versicherung

Nicht immer läuft alles wie geplant. Wenn Sie Ihre bei uns erworbene Versicherung doch nicht benötigen, können Sie diese selbstverständlich problemlos umtauschen und stornieren. Die Vorgehensweise zur Stornierung hängt dabei davon ab, was für eine Versicherung Sie haben und ob diese bereits aktiviert wurde oder nicht. Lesen Sie hier mehr dazu.

Stornierung der Kurzzeitkennzeichen Versicherung vor Aktivierung

Wenn Sie die eVB-Nummer der Kurzzeitkennzeichen Versicherung noch nicht benutzt haben, ist die Stornierung ganz einfach möglich. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular, damit wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen können.

Stornierung der Kurzzeitkennzeichen Versicherung nach Aktivierung

Sollten Sie die eVB-Nummer bereits aktiviert haben und anschließend eine Stornierung wünschen, ist das leider nicht möglich. Ihre Daten wurden bereits an den GdV übermittelt und liegen dort für die Zulassung bereit. Sie müssen in diesem Falle erst warten, bis die eVB-Nummer wieder deaktiviert wurde. Das erfolgt in der Regel nach sieben Tagen nach Aktivierung.

Stornierung der Ausfuhrkennzeichen Versicherung

Sollten Sie Ihre Ausfuhrkennzeichen Versicherung doch nicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie uns diese einfach über den Postweg zukommen lassen. Darin müssen die von uns im Vorfeld versendeten vier gelben Doppelkarten sowie die grüne Versicherungskarte enthalten sein. Außerdem überprüfen wir, ob die Versicherung nicht bereits zur Zulassung verwendet wurde.

Diese Informationen benötigen wir von Ihnen für die Stornierung

Bitte kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per E-Mail und teilen Sie uns folgende Informationen zu Ihrer Bestellung mit:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie eine Telefonnummer
  • Ihre eVB-Nummer und die Versicherungsscheinnummer
  • Die Rechnungsnummer, sofern vorhanden
  • Eine Auskunft darüber, wie wir Ihnen den Betrag nach der Stornierung zukommen lassen sollen (bei Paypal- und Kreditkartenzahlungen können wir den Betrag direkt erstatten)

Etwaige Service-Pauschalen

Durch das Bestellen einer Versicherung entsteht Verwaltungsaufwand bei verschiedenen Unternehmen. So muss der Versicherer Ihre Daten für die Ausfuhrkennzeichen Versicherung verwalten. Im Falle der Kurzzeitkennzeichen Versicherung sind der GdV sowie das KBA für die Verwaltung verantwortlich.

Das heißt: Es können Verwaltungspauschalen anfallen, die ansonsten von der bei uns erbrachten Versicherungsprämie gedeckt werden. Ob und in welcher Höhe diese bei Ihrer Stornierung anfallen, teilen wir Ihnen gerne mit.