Kurzzeitkennzeichen Versicherung

  • Versicherungsdauer 1, 3 oder 5 Tage, gültig für alle Fahrzeugarten
  • mit oder ohne grüne Karte (internationale Versicherungskarte)
  • inkl. eVB (elektronischer Versicherungsbestätigungsnummer)
  • Sofortausdruck / eVB-Nummer per Download

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Kurzzeitkennzeichen Versicherung bequem als eVB

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung der Spartarif Versicherungsvermittlungs-GmbH ist individuell anpassbar und damit in jeder Situation unschlagbar günstig. Wählen Sie ganz einfach aus, welche Karte Sie wünschen: Fertig ist das Wunschprodukt. Und das Beste daran: Sie profitieren von der Sicherheit namhafter Versicherungsunternehmen und sind durch eine vollwertige Haftpflichtversicherung geschützt.

Händler, Versicherungsvermittler und Wiederverkäufer aufgepasst: Mit der Registrierung im Händler-Shop der Spartarif haben Sie Zugriff auf Ihren eigenen Mitgliederbereich. Verwalten Sie Mehrfachbestellungen, legen Sie Endkundenprämien fest und profitieren Sie von satten Rabatten auf alle Versicherungen!

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Anwendungsbereiche des Kurzzeitkennzeichens

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein temporäres Nummernschild, mit dem Überführungen sowie Probe- und Testfahrten durchgeführt werden können. Seit April 2014 wurden die Richtlinien für die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen verschärft, sodass Fahrten ohne TÜV mittlerweile nur noch in Ausnahmefällen möglich sind.

Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage gültig. Ihr Ablaufdatum ist in einem gelben Rand an der Seite der Nummernschilder hinterlegt. Ist das Datum überschritten, darf sich das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Wegen befinden und bewegen.

Zulassung der Kennzeichen

Für die Zulassung der gelben Nummernschilder sind seit Anfang 2014 einige Dokumente notwendig, da das zuzulassende Fahrzeug direkt in den Fahrzeugschein eingetragen wird. Erforderlich sind also der Fahrzeugbrief sowie die Zulassung (neu: Zulassungsbescheinigung I und II). Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, muss eine Stilllegungsbescheinigung vorgelegt werden. Und ist aus diesen Dokumenten nicht erkennbar, ob das Fahrzeug eine gültige TÜV-Zulassung hat, sollte diese ebenfalls mitgebracht werden. Zudem muss sich der Besitzer ausweisen können (Personalausweis, Reisepass) und eine gültige eVB nennen.

Übrigens: Händler bzw. Unternehmen, die ein Fahrzeug auf die Firma zulassen möchten, benötigen einen Gewerbeschein oder einen Handelsregisterauszug. Vereine weisen sich durch einen Vereinsregisterauszug aus.

Zusammengefasst: Sie benötigen alle Dokumente, die Sie auch für eine reguläre Zulassung benötigen würden. Es wird im Zuge der Kurzzeitkennzeichen-Zulassung außerdem eine Gebühr zwischen 12,- und 15,- Euro erhoben. Für das Prägen der Kennzeichen fallen noch einmal 15,- Euro bis 20,- Euro an.

Nutzung der Kennzeichen ohne TÜV

Die Nutzung von Überführungskennzeichen ohne TÜV ist heutzutage nur dann möglich, wenn die Überführungsfahrt der direkten Erlangung eines solchen TÜVs dient. Andernfalls dürfen auch Fahrten unternommen werden, um Reparaturen am Fahrzeug durchführen zu lassen – die wiederum auch der Erlangung eines gültigen TÜVs dienen.

Für derartige Fahrten sind sehr strenge Regeln eingeführt worden. So darf man sich lediglich in seinem Zulassungsbezirk sowie den angrenzenden Zulassungsbezirken bewegen. Eine entsprechende Eintragung in den Fahrzeugschein findet statt.

Sollte die Prüfstelle dem Auto keinen TÜV ausstellen, dürfen die Schilder übrigens auch für den Rückweg respektive die Fahrt in die Werkstatt oder zu geeigneten Standorten verwendet werden, um Mängel beheben zu lassen.

Fahrten ins Ausland

Das Kurzzeitkennzeichen kann in vielen Fällen auch im Ausland verwendet werden. Gerade durch die neuen Bestimmungen hinsichtlich des Fahrzeugzustands dürften ausländische Behörden deutlich toleranter auf die deutschen Kennzeichen reagieren.

Das heißt jedoch nicht, dass es nicht zu Problemen kommen kann. Einige Länder akzeptieren das Überführungskennzeichen nicht und verhängen strenge Bußgelder. In einigen Fällen ist es sogar zu Stilllegungen des Fahrzeugs gekommen. Aus diesem Grund sollte vor jeder Ausfuhr überprüft werden, ob es Probleme mit dem Kurzzeitkennzeichen geben kann. Alternativ und deutlich sicherer ist in diesen Fällen das Ausfuhrkennzeichen.

Eine grüne Versicherungskarte sollte bei Auslandsfahrten in jedem Falle dazu erworben werden. Diese dient als Versicherungsnachweis im Ausland und enthält Kontaktdaten zu Schadensbüros, falls es zu Unfällen kommt.

Wofür kann ich das Kurzzeitkennzeichen nutzen?

Das Kurzzeitkennzeichen wird genutzt, um Fahrzeuge kurzzeitig für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten zulassen zu können. Mithilfe der benötigten Versicherung wird die Nutzungsdauer festgelegt – es dürfen jedoch maximal 5 Tage sein. Auf der rechten Seite des Kurzzeitkennzeichens befindet sich ein gelber Balken, in den drei schwarze Zahlen gestanzt sind. Er stellt das Ablaufdatum dar und ist von oben (Tag) nach unten (Jahr) zu lesen. Ist das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen, darf sich das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder (Park-)Plätzen bewegen und befinden.

Achtung: Teil- oder Vollkasko-Versicherungen können für das Kurzzeitkennzeichen nicht geboten werden. Es handelt sich ausschließlich um eine Haftpflichtversicherung.

Was benötige ich für die Zulassung?

Seit einigen Jahren ist es nicht mehr möglich, das Kurzzeitkennzeichen an einer beliebigen Zulassungsstelle zu beantragen. Stattdessen müssen Bundesbürger stets zur Zulassungsstelle ihres Wohnortes fahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ausländer, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können.

Um das Kurzzeitkennzeichen zulassen zu können, bedarf es lediglich einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) und des Personalausweises. Ausländer legen stattdessen einen Reisepass vor. Unternehmen legen einen Gewerbeschein oder einen Handelsregisterauszug vor. Ausgestellt wird dann neben dem Kennzeichen auch ein roter Fahrzeugschein, in dessen Felder man dann ein beliebiges Fahrzeug eintragen darf. Wichtig: Das Fahrzeug muss von der Versicherung abgedeckt werden. Der rote Fahrzeugschein ist nur dann gültig, wenn er mit einem nicht löschbaren Stift ausgefüllt und unterschrieben wurde.

Achtung: Die oben genannten Zulassungsunterlagen gelten nur dann, wenn ein Satz Kurzzeitkennzeichen beantragt werden soll. Geht es um die Überführung mehrerer Fahrzeuge, müssen die Fahrzeugpapiere mitgebracht werden. Es ist zu beachten, dass Fahrzeuge vor der kurzzeitigen Zulassung abgemeldet werden müssen. Ein Nachweis dafür (Stilllegungsbescheinigung) kann vorzulegen sein.

Wie funktioniert das System mit der eVB-Nummer?

Unser Online-Shop bietet die Möglichkeit, die eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen direkt im Internet zu erwerben. Sofern eine Direct-Payment-Option ausgewählt wurde, erhält der Käufer seine eVB-Nummer direkt im Anschluss an die Bestellung als Download und per E-Mail. Sie ist noch nicht aktiviert und wird somit auch nach mehreren Monaten nicht ungültig.

Soll die eVB-Nummer für die Zulassung verwendet werden, kann sie im externen eVB-Portal aktiviert werden. Der Kunde hat hier die Möglichkeit, einen separaten Fahrzeughalter anzulegen. Nach Aktivierung kann die Versicherung bei der Zulassungsstelle vorgelegt und verwendet werden.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?

Optional besteht die Möglichkeit, eine grüne Versicherungskarte zur Kurzzeitkennzeichen-Versicherung zu kaufen. Diese wird in einigen Ländern benötigt, um einen gültigen Versicherungsschutz nachweisen zu können. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Kurzzeitkennzeichen längst nicht in allen Ländern anerkannt wird. Probleme gibt es beispielsweise in Frankreich, Ungarn und Tschechien. Mehr Informationen zur grünen Karte und den Deckungsbereichen gibt es hier.

* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungsteuer.

Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.